Geschichtliches
Einwohnerentwicklung Gemeinde Grumbach
Jahr | 1630 | 1789 | 1793 | 1801 | 1815 | 1817 | 1843 | 1860 | 1871 | 1900 | 1905 |
Einwohner | 150 | 310 | 312 | 363 | 376 | 418 | 558 | 525 | 493 | 547 | 584 |
Jahr | 1913 | 1925 | 1939 | 1950 | 1958 | 1965 | 1984 | 1998 | 2008 | 2013 |
Einwohner | 595 | 569 | 552 | 641 | 635 | 611 | 568 | 586 | 505 | 457 |
Historische Karten
Amt Grumbach 1937
Kreis Birkenfeld 1937
Münzen der Linie zu Grumbach
Das Prägen von eigenen Münzen des Rheingräflichen Hauses zu Grumbach begann vor ca. 400 Jahren in Alsenz, damals Exklave des zu Grumbach gehörenden Amtes Rheingrafenstein.
Im Oktober 1606 wurden unter dem Münzmeister Antoni Eisenbein die ersten Münzen geschlagen. Zur Ausprägung gelangten Dreikreuzer, Taler, Groschen und Albus. Auftraggeber waren die beiden Wild- und Rheingrafen Johann (*1582, †19.01.1630) und Adolf (*1585, †15.04.1621), die Söhne von Johann Christoph und Gräfin Dorothea von Mansfeld. Sie besaßen ein Drittel am Flecken Alsenz, die restlichen zwei Drittel gehörten den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken. Darum ergaben sich zwischen diesen beiden Parteien zunächst einige Unstimmigkeiten, die jedoch einvernehmlich geregelt werden konnten. Das Münzrecht scheint auf ihre Urahnin Johanetta, der Erbin der Grafschaft Salm, zurück zu gehen. Das Münzwesen lag in der Hand des Kaisers, der sie an die einzelnen Reichskreise übertrug.
Grumbach gehörte damals zum Oberrheinischen Kreis mit Sitz in Worms. Karl IV. (1346-1378) hatte am 4. Februar 1357 dem Grafen Johann II. von Salm durch kaiserliches Privileg das Recht zugestanden, goldene und silberne Münzen zu prägen. Maximilian I. (1493-1519) bestätigt am 20. Mai 1510 das Recht zu münzen erneut.
„Das Sy und Ir Erben in der berürten Grafschafft von Salm guldin unnd Silberin müntz, slagen und machen süllen und mugen in sollichem gewicht ...“
Unter Kaiser Rudolf II. (1576-1612) wurde das Münzrecht auch den Linien Dhaun und Kyrburg zugestanden.
Jedes einzelne Geldstück wurde von Hand geprägt. Die Alsenzer Münzen wurden bei der Überprüfung auf den Probationstagen in Worms als sehr gut befunden. Bis heute sind acht Personen bekannt, welche in der Münze beschäftigt waren; darunter drei Münzmeister, ein Münzwardein, drei Münzgesellen und ein Schmiedemeister. Die Aufgaben des Münzwardeins umfassten das Zusammensetzen der Silberlegierungen sowie die Kontrolle des richtigen Gewichtes der unterschiedlichen Münzsorten. Der letzte Münzmeister hieß Phar. Er stammte aus dem benachbarten Rockenhausen und wird im Jahr 1620 erwähnt.
Eisenbein, der aus Northeim in Niedersachsen kam, verstarb schon Frühjahr 1607. Dessen Nachfolger, Georg Gustav Preuel, stand in den Diensten des Herzogs Georg Gustav von Pfalz-Zweibrücken. Die grösste Prägeaktivität lässt sich in den Jahren 1606 bis 1609 nachweisen.
Mit dem Beginn des 30-jährigen Krieges kam das Münzwesen zum Erliegen. Ein weiterer Grund war wohl die immer schwierigere Beschaffung von Feinsilber aufgrund der geringen Zahlungsfähigkeit der Rheingrafen.
Abb.1: Münzprägung in alter Zeit
Eine noch erhaltene Aufstellung gibt und Auskunft über die entstandenen Mengen:
Jahr | Taler | Dreikreuzer |
---|---|---|
1606 | 1.105 | 56.813 |
1607 | 1.435 | 193.693 |
1608 | 982 | 192.156 |
1609 | 20.911 | |
Gesamt | 3.522 | 463.573 |
Nach 1609 gelangten Albus (auch Weißpfennig genannt) und Pfennige (Schlüsselpfennige) zur Ausprägung.
Abb.2: Dreikreuzer 1607
Dreikreuzer 1607:
IOHAN • ET • ADOL • SIL • RENI • CO, (Johann und Adolf Wild- und Rheingraf)
Spanischer Schild, geviert, die Wild- und Rheingräflichen Löwen nach links; im Mittelschild geviert, 1 und 3 ein Löwe, 2 zwei Salme, 4 Vinstinger Querbalken.
Ks: RVDOL • ROM • IMP • AV, (Rudolf Römischer Kaiser)
Gekrönter Doppeladler mit 3 Ringel auf der Brust und Gloriole auf den Köpfen.
Durchnittlich: 21,3 mm und 1,8 g
Im 18. Jahrhundert wurden unter dem Rheingrafen Karl Walrad Wilhelm (* 10.Oktober 1701, †11.Juli 1763), Sohn von Karl Ludwig Philipp und dessen erster Gemahlin Wilhelmine Henriette von Nassau-Usingen, vermählt mit Gräfin Juliane Franziska Leopoldine Theresia von Prösing und Limpurg wieder Münzen als Zahlungsmittel geprägt.
Eine Inventarliste des Grumbacher Schlosses aus dem Jahre 1789 erwähnt eine Stube, die „In der Münz“ genannt wurde. Es ist also davon auszugehen, dass in den Jahren davor sich die Münzprägestätte im Schloß selbst befand.
Abb. 3: Zwölfkreuzer aus den Jahren 1762-63
Zwölfkreuzer 1762:
RHEINGR=GRUMB. Der gekrönte ovale, mit henkelartigen Verzierungen versehene gevierete Wappenschild: 1,4: Löwe links (in schwarz) 2, 3: Löwe links (in gold).
Ks. LAND : MUNZ . 1762. Im Felde: XII / KREU / ZER / S / umgeben von einer geschnörkelten Verzierung.
Durchschnittlich: 25 mm.
Die Kehrseite dieses Zwölfers ist den von Pfalz-Zweibrücken, Brandenberg-Sayn, Nassau-Weilburg, Baden-Durlach, Wied-Neuwied und anderen gleichwertigen Stücken aus den Jahren 1757 - 1760 sehr ähnlich.
Vierkreuzer 1762:
Die Buchstaben R W R aneinandergehängt, darüber eine Krone mit fünf Fleurons und die Buchstaben R C G . Unten eine geschnörkelte Verzierung.
Ks. LAND = MUNZ Im Felde: 4 / KREUZ / 1762 / S / in einer geschnörkelten Verzierung.
Durchschnittlich: 20,6 mm.
Zwölfkreuzer 1763
RHEINGR • = GRUMB. Gekrönter ovaler Schild, s. oben.
Ks. Oben herum: LAND : MUNZ . 1763 . Im Felde: XII / KREU / ZER / s / in einer Rokokoverzierung.
Durchschnittlich: 25,8 mm
Das sehr günstige Urteil des Superintendenten Spener über die Persönlichkeit des Rheingrafen Karl Walrad und dessen Gemahlin (C. Schneider S.270) sprechen dafür, dass bei der bescheidenen Ausprägung in den Jahren 1762 und 1763 keineswegs eine unredliche Absicht vorliegen kann, sondern nur die Wahrung des seinem Hause zustehenden Münzrechts gesichert werden sollte. Dennoch erließ die Stadt Frankfurt, die 1762 den Conventionsfuß eingeführt hatte und damit dem schon um ein Jahr älteren Beispiele der Kurpfalz gefolgt war, ein Verbot von zwei rheingräflich-grumbachischen Münzen:
„Wir Burgermeister und Rath dieser des Heil. Reichs Freyer Stadt Franckfurt, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen:
Nachdeme Wir mißfällig wahrgenommen, daß einige geringhaltige Rhein- und Wildgräflich-Grumbachische 4 und 12 kr. Stück sich in hiesiger Stadt zum Schaden des Publici einzuschleichen neuerlich angefangen, Wir aber diesem nachtheiligen Cours keineswegs nachsehen, vielmehr nicht entstehen können, benanndte Rhein- und Wildgräflich-Grumbachische 4 und 12 kr. Stücke, wie hiermit beschiehet, gäntzlich zu verrufen, und zu deren desto besseren Käntniß einen Abdruck hier anzufügen;
Als hat sich hiernach jedermann um so mehr zu richten, als man fürohin diese verrufene Sorten auf den Betretungs-Fall ohne Anstand confisciren wird“. (siehe letzte Seite)
Abb. 4: Vier - und Zwölfkreuzer von 1762
Den veränderten Verhältnissen Rechnung tragend beschloss Rheingraf Karl Walrad die Prägung neuer Münzen nach dem Conventionsfuße und schrieb unter dem 6. Mai 1763 von Grumbach aus an die Stadt Frankfurt:
„Ich sehe vor gut an, zu Ausübung der meinem Gräfl. Hauß zu stehenden Münz-Gerechtigkeit eine Parthie Conventions-Gelder in Thalern, Gülden, auch ganzen und halben Kopfstücken ausprägen zu lassen“.
Er fragt dann weiter an, ob und zu welchem Preise man in Frankfurt für ihn münzen wolle. Die Stadt antwortete zustimmend, stellte jedoch die Bedingung, dass höchstens 1/5 des zu vermünzenden Silbers in ganzen und halben Kopfstücken, das übrige in Taler- und Guldenstücken ausgeprägt werde. Der Münzmeister Trümmer habe nach langen Verhandlungen sich bereit erklärt, die Mark fein Silber für 20 Kreuzer (l Kopfstück) zu vermünzen. Wäre Graf Walrad auf die gestellte Bedingung, dass 4/5 des Silbers in groben Sorten vermünzt werden müssten, eingegangen, so hätte er nicht nur keinen Gewinn bei der Ausmünzung erzielt, sondern wohl noch etwas Zubuße leisten müssen. Er wandte sich daher an einen anderen Ort, der bisher noch nicht festgestellt werden konnte.
Abb. 5: Zehnerkreutzer 1763
Zehnkreuzer 1763
CARL WALRAD W • Z • D • V • K • R • Z • ST • G • Z • S • (Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, Graf zu Salm).
Büste links mit langem, gelocktem Haar. Unten am Rande: K.
Ks. 120 • ST . EINE = FEINE MARK •
Gekrönter und verzierter, auf einem Gestelle stehender ovaler Rococoschild, geviert 1,4 ungekrönter Löwe links in schwarz tingiertem Felde - 2, 3 gekrönter Löwe links in gold tingiertem Felde. Das mit Lorbeer- und Palmzweig besteckte Gestell trägt an der Vorderseite die Wertziffer 10 [Kreuzer] und daneben steht im Felde C = S• - unten: • 1763 •
Durchschnittlich: 25 mm 3,91 g.
Abb. 6: Beschwerde der Freien Reichsstadt Frankfurt gegen das Einführen schlechten Geldes der Wild- u. Rheingrafen, vom 24. Mai 1763
Stammbaum der Wild- und Rheingrafen
Hier können Sie den Stammbaum einsehen.
Wappen Gemeinde und Amt Grumbach
Das Wappen der Gemeinde Grumbach
Grumbach war innerhalb des Amtes Grumbach die erste Gemeinde, die ein Wappen führen durfte.
In Gold ein grüner schräglinker Wellenbalken, belegt mit einem blaubewehrten, -gezungten und -gekrönten roten Löwen. Der Wellenbalken deutet redend den Ortsnamen als Grüner Bach entsprechend derVolksetymologie, der Löwe verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit der Wild- und Rheingrafen.
Am 28.Oktober 1928 wurde der Gemeinde die Führung des Wild- und Rheingräflichen Löwen im Wappen von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Otto zu Salm-Horstmar auf SchloßVarlar bei Coesfeld in Westfalen gestattet.
Der Gemeinderat beschloss die Einführung am 29.Oktober 1928. Die Genehmigung durch das Preußische Staatsministerium in Berlin erfolgte am 16.März 1929.
Das Wappen des Amtes Grumbach
In Gold ein grüner schräglinker Wellenbalken, belegt mit einem blaubewehrten, -gezungten und -gekrönten roten Löwen; Schildbord von Schwarz und Silber vierzehnfach gestückt.
Der Wappeninhalt ist dem Wappen der namensgebenden Gemeinde entnommen; überdies verweist der Löwe auf die ehemalige Zugehörigkeit der meisten Gemeinden im Amt zur Wild- und Rheingrafschaft.
Die Farben des Schildbordes erinnern an die frühere Zugehörigkeit zu Preußen.
Genehmigt vom Preußischen Staatsministerium am 27. November 1934.
Im Zuge der rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform wurde des Amt Grumbach aufgelöst und der neu gebildeten VG Lauterecken einverleibt.
Das Wappen der Wild- und Rheingrafen in Grumbach
Das Wappen ist quadriert und zeigt in den Feldern 1 und 4 einen roten, blau gekrönten Löwen vor goldenem Grund. Dieses Wappentier ist der „Dhauner Löwe“. In den Feldern 2 und 3 befindet sich vor schwarzem Grund ein goldener (richtiger: silberner) Leopard, der an die Besitzungen der Rheingrafen im Rheingau erinnert.
Das Wappen ist vermehrt durch einen aufgesetzten Mittelschild, in dem in den Feldern 1 und 3 vor rotem Grund drei goldene Löwen (Kyrburger Löwen) zu sehen sind. In Feld 2 steht das Salmsche Wappen mit zwei vor rotem Grund gesetzten, voneinander abgewendeten silbernen Salmen, die von vier Kreuzen umgeben sind. In Feld 4 befindet sich das Wappen der Herrschaft Vinstingen in Lothringen, ein silberner Balken vor blauem Grund.
Anmerkung:
Hier erwähnt sind die früheren Besitzungen des gesamten wild- und rheingräflichen Hauses, zu dem auch das frühere Amt Grumbach gehörte. Hier hatten die Grafen von Grumbach auch Besitz oder Besitzanteile. Als da waren:
Die Wildgrafschaft von Dhaun (rote Löwen)
Die Rheingrafschaft im Rheingau (silberne Leoparden)
Die Wildgrafschaft von Kyrburg bei Kirn (rote Löwen im Mittelschild)
Die Grafschaft Salm in den Vogesen im heutigen Frankreich (silberne Salme, das sind Fische)
Die Herrschaft Vinstingen im heutigen Frankreich (silberner Balken in blauem Feld)